AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

„GC Westerntraining Silke Schnieders“

 

GC Westerntraining Silke Schnieders, vertr. d. d. Geschäftsführerin Silke Schnieders,

Feldhof 27, 48485 Neuenkirchen

(im Folgenden „GC Westerntraining“ genannt)

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen GC Westerntraining und dem Reitschüler, dem Pferdebesitzer und dem Einsteller der Starwood Stables als Pachtanlage von Frau Schnieders in Emsdetten – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen und Reitunterricht gemäß unserem Leistungsangebot sowie mit dem Betreten unserer Betriebsstätte.

 

Unter Reitschüler, Pferdebesitzer und Einsteller der Starwood Stables als Pachtanlage von Frau Schnieders in Emsdetten verstehen wir diejenige Person, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt. Für den Fall, dass die Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, umfasst die Begrifflichkeit Reitschüler zugleich auch eine Begleitperson.

 

BEACHTE:

Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ablaufes der Angebote und insbesondere auch zum Wohle der Tiere ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB und der Betriebsordnung Folge geleistet wird.

In den AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung

GC Westerntraining hat es sich zur Aufgabe gemacht, Reitschüler, Pferdebesitzer und Einsteller der Starwood Stables als Pachtanlage von Frau Schnieders in Emsdetten Pferd und Reiter auszubilden.

 

Hierbei werden folgende Leistungen angeboten

  1. Einzelunterricht für 30 oder 45 Minuten auf der Reitanlage Starwoord Stables
  2. Einzelunterricht online über Handy oder ein speziell vom Reiter angeschaftes Kamerasystem
  3. Beritt und Ausbildung von Jung-, Korrektur und Turnierpferden
  4. Verladetraining in den Starwood und Stables und außerhalb vor Ort bei dem Pferdebesitzer

Die detaillierten Beschreibungen sind der Webseite silkeschnieders.de und der zugehörigen Onlinebuchung zu entnehmen.

 

 

§ 3 Preise für die Leistungsangebote/Gebührenübersicht

Die Preise sind der online zur Verfügung gestellten Preisliste zu entnehmen unter der Webseite silkeschnieders.de.

 

 

§ 4 Online-Vertragsschluss/Widerruf

GC Westerntraining vergibt Reitstunden und Berittplätze nach Termin. Die Buchung der Termine ist verbindlich und erfolgt online über den auf unserer Homepage befindlichen Buchungsdienst. Die Buchung ist verbindlich, insofern wir zu den angegebene Verfügbarkeiten einen Termin anbieten können. Der Widerruf ist ausgeschlossen.

 

 

§ 5 Verhinderung der Durchführung des Reitunterrichts und Verladetraining

 (1)  Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (bspw. wegen Hitze, Sturm, Regen, Schneefall, etc.) oder bei Erkrankung des Pferdes (Privatpferdebesitzer Reitstunden/Verladetraining) können die Reitstunden/Verladetraining bei gleichbleibendem zeitlichem Umfang innerhalb 14 Tage nachgeholt werden. Nach diesem Zeitraum verfällt die Leistung. Eine Erstattung erfolgt nicht.

 

(2) Eine Verhinderung durch Wegfallen des Reitlehrers/Trainers (z.Bsp. wegen Krankheit) wird von unserer Seite so schnell wie möglich angezeigt und eine Terminverlegung nach den Wünschen des Kunden vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht.

 

(3) Eine Verhinderung seitens des Reitschülers ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Der Reitschüler ist jedoch bei Einzelunterricht berechtigt, in seinem Namen, eine Vertretung zur Reitstunde zu schicken. 

 

(4) Bei Verhinderungen des Reitschülers oder zum Verladetaining, die einen Termin mehr als 7 Tage in der Zukunft betreffen, kann der Reitschüler seinen Termin über den in der Terminbestätigung mitgesandten Link ohne Angaben von Gründen verschieben. Eine Erstattung erfolgt nicht.

 

 

§ 6 Auskunftspflicht des Reitschülers

 (1) Der Reitschüler ist verpflichtet, vor der Durchführung des Reitunterrichts seinerseits bestehende Krankheiten, Allergien sowie körperliche und/oder geistige Behinderungen mitzuteilen, welche die Durchführung des Reitunterrichts beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Heuschnupfen, Tierhaarallergie, Diabetes, Asthma, etc.

 

(2) Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogene Daten des Reitschülers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

(3)  GC Westerntraining sichert einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den uns durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.

 

 

§ 7 Verhinderung der Durchführung des Beritts

 (1)  Für den Fall gesundheitlicher Einschränkungen des Pferdes bis zu 4 Wochen ist der volle Berittpreis weiterhin fällig. Darüber hinausgehende Erkrankungen sind vom Pferdbesitzer mit Hilfe des Tierarztes einzuschätzen und es entsteht ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende, sofern die Genesung des Pferdes nicht kurzfristig (binnen 2 Wochen) zu erwarten ist. Eine Erstattung bereits gezahlter Monate erfolgt nicht.

 

(2) Eine Verhinderung von Silke Schnieders (z.Bsp. aus Krankheitsgründen), welche länger als 1 Woche andauert, wird so schnell wie möglich angezeigt und eine Terminverlegung nach den Wünschen des Kunden vorgenommen. Eine Erstattung erfolgt nicht.

 

 

§ 8 Auskunftspflicht des Pferdebesitzers

 (1) Der Pferdebesitzer ist verpflichtet, vor der Durchführung Beritts/Verladetraining bestehende Krankheiten, Allergien sowie physische Einschränkungen des Pferdes mitzuteilen, welche die Durchführung des Beritts/Verladetrainings beeinträchtigen und/oder ausschließen. Hierzu zählen bspw. Atemwegserkrankungen, Muskel- oder Sehnenverletzungen (auch wenn ausgeheilt), Stoffwechselerkrankungen und bekannte Veränderungen am Skelett sowie alle anderen.

 

(2) Sollten sich die für Vertragsdurchführung erforderlichen, personenbezogene Daten des Pferdebesitzers ändern (bspw. Anschrift, Telefonnummer, etc.), ist die Änderung unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

(3)  GC Westerntraining sichert einen vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit den uns durch die Auskünfte erteilten Informationen und Daten zu.

 

 

§ 9 Haftung durch GC-Westerntraining

1. Die Teilnahme an Reitstunden und Verladetraining durchgeführt durch GC-Westerntraining erfolgt auf eigene Gefahr. GC-Westerntraining haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. GC-Westerntraining haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden. (siehe auch § 10)

 

GC-Westerntraining haftet nicht für Schäden an den mitgebrachten im Besitz des Reitschülers Pferden während der Trainingseinheiten, danach und vor dem Training.

 

Bei der Durchführung von Verladetraining wird nicht für Schäden an dem Pferd, die während des Verladetrainings entstehen könnten. Da es sich bei diesem Training um unerfahrene Pferde, jedoch zumeist um Korrekturpferde handelt, die schon zumeist schlechte Erfahrungen mit dem Verladen auf einen Anhänger und Transporter gemacht haben, ist das Verladetraining mit dem Trainer und das weitere Training in Eigenregie des Pferdebesitzer auf eigene Gefahr. Für Schäden am Pferd während des Verladetrainings wird seitens GC-Westerntraining nicht gehaftet.

 

2. Bei der Buchung von Reitstunden/Verladetraining von Minderjährigen zu einem muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. 

 

3. Mit der Buchung von Reitstunden/Verladetraining und Einwilligung der AGB bestätigt der Pferdebesitzer, dass dieser eine gültige und ausreichende Krankenversicherung sowie Haftpflichtversicherung besitzt. Ebenfalls dürfen keine der Teilnahme entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen bei den Reitschülern vorliegen. Auf geeignete Reitbekleidung achtet jeder Reitschüler selbst. Jeder Reitschüler sollte während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm und eine Sicherheitsweste tragen. 

 

4. Die Teilnahme an Reitunterricht, Bodenarbeitstraining und Verladetraining umfasst den Umgang und teilweise das Reiten von Pferden, welches ein deutlich erhöhtes Verletzungs- und Schadensrisiko darstellt. Deshalb wird den Teilnehmern empfohlen vor der Teilnahme eine entsprechende Unfall- und/oder Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Teilnehmer selbst und von Teilnehmern mitgebrachte Pferde sind nicht durch den Veranstalter GC-Westerntraining versichert. 

 

5. Der Veranstalter weist die Teilnehmer daraufhin, dass diese die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Trainings tragen und für durch ihn oder sein Pferd verursachte Schäden selbst aufkommen müssen. 

 

 

§ 10 Mitgebrachte Pferde zum Unterricht  

Pferdebesitzer, die Reitstunden gebucht haben und ihre eigenen Pferde zum Unterricht auf die Pachtanlage von Frau Silke Schnieders mitbringen, müssen gesund, entwurmt und geimpft sowie frei von ansteckenden Krankheiten sein. Ein Equidenpass ist von dem Teilnehmer mitzuführen und vorzulegen. Für alle mitgebrachten Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, deren Bestehen von dem Teilnehme an Reitstunden auf Anforderung nachgewiesen wird. 

 

Den Anweisungen der Trainerin ist Folge zu leisten. Dies entbindet den Reitschüler jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihr Pferd, sich selbst und Dritte. Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Aufenthaltes seines Pferdes auf der Anlage (Tierhalter und Tieraufseher i.S.d. §§ 833, 834 BGB).

 

 

§ 11 Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so berühren sie die übrigen nicht ihrer Wirkung.

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen und Reitkurse

„GC Westerntraining Silke Schnieders“

 

GC Westerntraining Silke Schnieders, vertr. d. d. Geschäftsführerin Silke Schnieders,

Feldhof 27, 48485 Neuenkirchen

(im Folgenden „GC Westerntraining“ genannt)

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) für Veranstaltungen, Seminare und Reitkurse gelten für alle zwischen GC Westerntraining und dem Kursteilnehmenden auf der Starwood Stables als Pachtanlage von Frau Schnieders in Emsdetten – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen gemäß unserem Leistungsangebot sowie mit dem Betreten unserer Betriebsstätte.

 

Unter Teilnehmer an Veranstaltungen und Reitkurse verstehen wir diejenige Person, welche das gebuchte Leistungsangebot unmittelbar selbst wahrnimmt. Für den Fall, dass die Person das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, umfasst die Begrifflichkeit Reitschüler zugleich auch eine Begleitperson.

 

BEACHTE:

Zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Ablaufes der Angebote und insbesondere auch zum Wohle der Tiere ist es zwingend erforderlich, dass diesen AGB und der Betriebsordnung Folge geleistet wird.

In den AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.

 

§ 1 Leistungsbeschreibung

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Vortrags- und Seminarbeschreibungen der Website www.silkeschieders.de oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von GC-Westerntraining. Die auf der Internetseite oder im Prospekt/Social Media enthaltenen Angaben sind bindend. 

 

GC-Westerntraining behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Vortrags- oder Seminarbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. GC-Westerntraining behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.

 

§ 2 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen von GC-Westerntraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer – auch sehr kurzfristig - vom Seminar auszuschließen, wenn diese den Gesamtablauf erheblich behindern oder das mitgeführte Pferd nicht in der Lage ist, am Seminargeschehen unbeschadet teilzunehmen. 

 

Der Tierhalter muss zudem eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und sein Tier ausreichend geimpft (Impfpass mitbringen) haben. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind (s.§ 7).

 

§ 3 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)

Mit der Anmeldung bietet der Interessent GC-Westerntraining den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verbindlich durch den Anmeldenden über das Anmeldeformular der Website www.silkeschnieders.de. Ein Vertrag kommt mit der Annahme durch GC-Westerntraining zustande und bedarf keiner bestimmten Form. 

 

Die Seminargebühr muss nach Erhalt der Rechnung mit Einhaltung der Zahlungsfrist gezahlt werden. GC-Westerntraining kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge erheben. GC-Westerntraining hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. 

 

§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer 

Bei Buchung der Veranstaltung über das Anmeldeformular der Website ist die Anmeldung verbindlich. Der Teilnehmer erhält eine Rechnung über die Veranstaltung von GC-Westerntraining. Vor Rechnungserhalt ist der Kurs kostenlos stornierbar. Ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. 

 

Nach Rechnungserhalt ist die Veranstaltung nicht mehr stornierbar und auch bei Nicht-Teilnahme sind 100 % der Teilnehmergebühr zu leisten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Sollten Ersatzteilnehmer auf der Warteliste der Veranstalterin stehen und diese melden sich verbindlich zum Seminar an, können die Teilnehmergebühren zu 90 % des verbindlich angemeldeten Teilnehmers storniert werden.

 

 

§ 5 Rücktritt vom Vertrag durch GC-Westerntraining

  1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. 
  2. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 
  3. Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. 

 

GC-Westerntraining wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

 

§ 6 Haftung durch GC-Westerntraining

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen organisiert durch GC-Westerntraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter GC-Westerntraining haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. GC-Westerntraining haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden. (siehe auch § 7)

 

2. Bei der Anmeldung Minderjähriger zu einem Seminar muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht außerhalb der Seminarzeiten wird nicht durch GC-Westerntraining gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.

 

3. Mit der Seminaranmeldung und Einwilligung der AGB bestätigt der Teilnehmer, dass dieser eine gültige und ausreichende Krankenversicherung sowie Haftpflichtversicherung besitzt. Ebenfalls dürfen keine der Teilnahme entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen bei den Teilnehmern vorliegen. Eventuell relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sind vom Teilnehmer vor dem Seminar schriftlich mitzuteilen, um eine adäquate Risikoeinschätzung sowie Anpassung der Vorgehensweise seitens des Seminargebers und des Veranstalters vornehmen zu können. Auf geeignete, den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk, achtet der Teilnehmer selbst. Jeder Teilnehmer sollte während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm und eine Sicherheitsweste tragen. 

 

4. Die Teilnahme am Seminar umfasst den Umgang und teilweise das Reiten von Pferden, welches ein deutlich erhöhtes Verletzungs- und Schadensrisiko darstellt. Deshalb wird den Teilnehmern empfohlen vor der Teilnahme eine entsprechende Unfall- und/oder Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Teilnehmer selbst und von Teilnehmern mitgebrachte Pferde sind nicht durch den Veranstalter GC-Westerntraining versichert. 

 

5. Der Veranstalter weist die Teilnehmer daraufhin, dass diese die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars tragen und für durch ihn oder sein Pferd verursachte Schäden selbst aufkommen müssen. 

 

§ 7 Mitgebrachte Tiere – Unterbringung, Haftung 

1. Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie unter ständiger Kontrolle stehen und angeleint sind. 

 

2. Die Teilnahme der Pferde ist bei der Anmeldung anzugeben, Alter, Geschlecht und Besonderheiten werden dabei mitgeteilt. Alle Pferde müssen gesund, entwurmt und geimpft sowie frei von ansteckenden Krankheiten sein. Ein Equidenpass ist von dem Teilnehmer mitzuführen und vorzulegen. Für alle mitgebrachten Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, deren Bestehen von dem Teilnehmer auf Anforderung nachgewiesen wird. 

 

3. Die Ausrüstung muss dem Pferd passen und für das Seminar geeignet sein. Dem Veranstalter und Seminargeber ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung oder gesundheitlicher Risiken von dem Einsatz im Seminar auszunehmen. Eine Rückerstattung etwaiger Gebühren und Kosten erfolgt dabei nicht. Besteht Uneinigkeit zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer über den Einsatz des Pferdes aus gesundheitlichen Gründen, entscheidet ein Tierarzt über den Einsatz des Pferdes auf Kosten des Teilnehmers.

 

4. Den Anweisungen des Seminargebers und Veranstalters ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihr Pferd, sich selbst und Dritte. Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Aufenthaltes seines Pferdes auf der Anlage (Tierhalter und Tieraufseher i.S.d. §§ 833, 834 BGB). 

§ 8 Bild- und Bewegtaufnahmen

a. Der Veranstalter hat das Recht, Fotoaufnahmen der Seminare zu erstellen und kann dieses Recht an Seminarteilnehmer und an andere beliebige Personen weitergeben. Bewegtbildaufnahmen bedürfen unbedingt der Erlaubnis des Veranstalters. Ebenso ist die Veröffentlichung dieser Bewegtbildaufnahmen ohne Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.

 

b. Der Veranstalter GC-Westerntraining hat das Recht, an den Seminartagen Bildaufnahmen vom Seminargeschehen, Seminarteilnehmer und deren Tier zu machen und diese zu veröffentlichen. 

 

§ 9 Datenspeicherung

Mit der Anmeldung ist der Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Im Hinblick auf die Bestimmungen der Datenschutzgesetzverordnung (DSGVO) erfolgt die Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers zur Nutzung während des Anmeldevorgangs und des Seminars. 

 

Der Teilnehmer kann der Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Dem Teilnehmer ist bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können. 

 

§ 10 Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so berühren sie die übrigen nicht ihrer Wirkung.

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